 
Opti-School, Volkhard Schroth
Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die ab dem 1. Januar 2003
durchgeführt werden. Elektronische Datenverarbeitung Wir speichern Ihre Daten aus organisatorischen Gründen und zur Verbesserung des
Kundenservices. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Belange unserer Kunden vollumfänglich berücksichtigt. Die bei uns gespeicherten Informationen werden verwendet, um
unsere persönlichen Empfehlungen an Sie zu verfeinern. So informieren wir Sie gelegentlich meistens per E-Mail über besondere Veranstaltungen und neue Seminare, von denen Sie
vielleicht erfahren möchten. Sie können aber jederzeit darüber entscheiden, ob Sie Informationen erhalten möchten und welche Angebote Sie interessieren 1. Seminare im Studio Opti-School Anmeldung und Rechnungsstellung Mit der Anmeldung kommt der Seminarvertrag zu Stande und diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber anerkannt. Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen (per Post, Fax, E-Mail). Bei allen Kursen ist die Teilnehmerzahl auf maximal vier
Personen begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich von uns mit Rechnung bestätigt. Rücktritt von einem Seminar im Studio Opti-School
Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn können Sie schriftlich von Ihrer Anmeldung zurücktreten. Bereits gezahlte Gebühren erstatten wir bis dahin voll zurück. Ein Ersatzteilnehmer kann ohne
Mehrkosten benannt werden. Bei Rücktritt von Ihrer Anmeldung berechnen wir ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: 10 % der Gebühren ab 2 Wochen vor Seminarbeginn: 50 % der Gebühren
ab 1 Woche vor Seminarbeginn oder Fernbleiben: 100 % der Gebühren Leider können wir es nicht verhindern, dass Seminare ausnahmsweise verlegt oder auch
kurzfristig abgesagt werden müssen. Terminabsagen unsererseits aus organisatorischen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmeranzahl / Krankheit ) behalten wir uns vor. Bereits bezahlte
Gebühren werden dann zurückerstattet oder es wird ein Alternativtermin angeboten. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers bestehen nicht.
2. Firmenseminare (In House Seminare) Anmeldung und Rechnungsstellung Mit der schriftlichen Anmeldung kommt der Seminarvertrag zu Stande und diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber anerkannt. Termin und eventuelle Modifikation der Themen erfolgen nach Absprache. Geeignete Räumlichkeiten und Verpflegung werden vom
Auftraggeber organisiert. Die notwendige Präsentations- und Moderationstechnik stellt je nach Absprache Volkhard Schroth oder/und der Auftraggeber.
Wir vereinbaren mit Ihnen einen individuellen Pauschalpreis (Endpreis), der bis zum Erreichen einer maximalen Teilnahmezahl gültig ist und drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig ist. Wir
behalten uns das Recht vor, Teilnehmende vom Seminar auszuschließen oder das vereinbarte Entgelt angemessen anzupassen, wenn die vereinbarte Maximalzahl der Teilnehmenden überschritten werden sollte.
Rücktritt von Firmenseminaren Wenn eine schriftlich bestätigte Veranstaltung von Ihnen abgesagt wird, werden wir ein Entgelt nach folgender Staffelung erheben:
Bei Absagen durch den Auftraggeber bis zu
- drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Drittel des vereinbarten Honorars, - danach das volle Honorar zur Zahlung fällig.
Terminabsagen unsererseits aus organisatorischen Gründen (z. B. Krankheit ) behalten wir uns vor. Bereits bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet oder es wird ein Alternativtermin
angeboten. Weitergehende Ansprüche seitens des Auftraggebers bestehen nicht. 3. Seminare für Fortbildungsvereinigungen Seminarvertrag und Rechnungsstellung
Durch die schriftliche Terminvereinbarung, in der auch das Thema festgelegt wird, kommt der Seminarvertrag zu Stande. Der Veranstalter übernimmt die komplette Organisation der
Räumlichkeiten, Tagungstechnik, Verpflegung und Unterbringung der Teilnehmer und des Seminarleiters und die Werbung für das Seminar.
Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss an das Seminar und umfasst das Honorar, Reise- und evtl. anfallende Hotelkosten. Rücktritt durch die Fortbildungsorganisation
Wenn bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn eine schriftliche Kündigung eingegangen ist, entstehen keine Kosten für die Fortbildungsvereinigung. Bei Rücktritt von Ihrer Anmeldung berechnen wir
ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: 10 % des vereinbarten Honorars ab 2 Wochen vor Seminarbeginn: 25 % des vereinbarten Honorars ab 1 Woche vor Seminarbeginn: 50% des vereinbarten Honorars Sonstiges
Opti-School Volkhard Schroth haftet nicht für inhaltliche Verfälschungen der von ihm veröffentlichten Seminarangebote, insbesondere nicht für Fehler bei deren Übermittlung. Wir
behalten uns die Korrektur eines Irrtums vor. Wir behalten uns vor, veröffentlichte Seminarentgelte im Laufe des Jahres anzupassen, sofern sich ändernde Rahmenbedingungen dies erforderlich machen. Fälligkeit und Verzug Seminargebühren sind immer nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug (d.h. bei
Firmenseminaren und Seminaren im Studio Opti-School im Voraus) fällig. Der Verzug tritt entsprechend §286 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein,
wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser 30 Tage geleistet hat. Haftung und Schadensersatz
Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit maximal bis zur Höhe der Seminargebühren /des Honorars. Der Gerichtsstand ist Freiburg i. Br. letzte Bearbeitung: 4.10.2007 |