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Opti-School, Volkhard Schroth

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die ab dem 1. Januar 2003 durchgeführt werden.

Elektronische Datenverarbeitung

Wir speichern Ihre Daten aus organisatorischen Gründen und zur Verbesserung des Kundenservices. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Belange unserer Kunden vollumfänglich berücksichtigt. Die bei uns gespeicherten Informationen werden verwendet, um unsere persönlichen Empfehlungen an Sie zu verfeinern. So informieren wir Sie gelegentlich meistens per E-Mail über besondere Veranstaltungen und neue Seminare, von denen Sie vielleicht erfahren möchten. Sie können aber jederzeit darüber entscheiden, ob Sie Informationen erhalten möchten und welche Angebote Sie interessieren

1. Seminare im Studio Opti-School

Anmeldung und Rechnungsstellung

Mit der Anmeldung kommt der Seminarvertrag zu Stande und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber anerkannt. Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen (per Post, Fax, E-Mail). Bei allen Kursen ist die Teilnehmerzahl auf maximal vier Personen begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich von uns mit Rechnung bestätigt.

Rücktritt von einem Seminar im Studio Opti-School

Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn können Sie schriftlich von Ihrer Anmeldung zurücktreten. Bereits gezahlte Gebühren erstatten wir bis dahin voll zurück. Ein Ersatzteilnehmer kann ohne Mehrkosten benannt werden.

Bei Rücktritt von Ihrer Anmeldung berechnen wir

ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: 10 % der Gebühren

ab 2 Wochen vor Seminarbeginn: 50 % der Gebühren

ab 1 Woche vor Seminarbeginn oder Fernbleiben: 100 % der Gebühren

Leider können wir es nicht verhindern, dass Seminare ausnahmsweise verlegt oder auch kurzfristig abgesagt werden müssen. Terminabsagen unsererseits aus organisatorischen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmeranzahl / Krankheit ) behalten wir uns vor. Bereits bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet oder es wird ein Alternativtermin angeboten. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers bestehen nicht.

2. Firmenseminare (In House Seminare)

Anmeldung und Rechnungsstellung

Mit der schriftlichen Anmeldung kommt der Seminarvertrag zu Stande und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber anerkannt. Termin und eventuelle Modifikation der Themen erfolgen nach Absprache. Geeignete Räumlichkeiten und Verpflegung werden vom Auftraggeber organisiert. Die notwendige Präsentations- und Moderationstechnik stellt je nach Absprache Volkhard Schroth oder/und der Auftraggeber.

Wir vereinbaren mit Ihnen einen individuellen Pauschalpreis (Endpreis), der bis zum Erreichen einer maximalen Teilnahmezahl gültig ist und drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig ist. Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmende vom Seminar auszuschließen oder das vereinbarte Entgelt angemessen anzupassen, wenn die vereinbarte Maximalzahl der Teilnehmenden überschritten werden sollte.

Rücktritt von Firmenseminaren

Wenn eine schriftlich bestätigte Veranstaltung von Ihnen abgesagt wird, werden wir ein Entgelt nach folgender Staffelung erheben:

Bei Absagen durch den Auftraggeber bis zu

    - drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Drittel des vereinbarten Honorars,

    - danach das volle Honorar zur Zahlung fällig.

Terminabsagen unsererseits aus organisatorischen Gründen (z. B.  Krankheit ) behalten wir uns vor. Bereits bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet oder es wird ein Alternativtermin angeboten. Weitergehende Ansprüche seitens des Auftraggebers bestehen nicht.

3. Seminare für Fortbildungsvereinigungen

Seminarvertrag und Rechnungsstellung

Durch die schriftliche Terminvereinbarung, in der auch das Thema festgelegt wird, kommt der Seminarvertrag zu Stande. Der Veranstalter übernimmt die komplette Organisation der Räumlichkeiten, Tagungstechnik, Verpflegung und Unterbringung der Teilnehmer und des Seminarleiters und die Werbung für das Seminar.

Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss an das Seminar und umfasst das Honorar, Reise- und evtl. anfallende Hotelkosten.

Rücktritt durch die Fortbildungsorganisation

Wenn bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn eine schriftliche Kündigung eingegangen ist, entstehen keine Kosten für die Fortbildungsvereinigung.

Bei Rücktritt von Ihrer Anmeldung berechnen wir

ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: 10 % des vereinbarten Honorars

ab 2 Wochen vor Seminarbeginn: 25 % des vereinbarten Honorars

ab 1 Woche vor Seminarbeginn: 50% des vereinbarten Honorars

Sonstiges

Opti-School Volkhard Schroth haftet nicht für inhaltliche Verfälschungen der von ihm veröffentlichten Seminarangebote, insbesondere nicht für Fehler bei deren Übermittlung. Wir behalten uns die Korrektur eines Irrtums vor. Wir behalten uns vor, veröffentlichte Seminarentgelte im Laufe des Jahres anzupassen, sofern sich ändernde Rahmenbedingungen dies erforderlich machen.

Fälligkeit und Verzug

Seminargebühren sind immer nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug (d.h. bei Firmenseminaren und Seminaren im Studio Opti-School im Voraus) fällig. Der Verzug tritt entsprechend §286 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser 30 Tage geleistet hat.

Haftung und Schadensersatz

Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit maximal bis zur Höhe der Seminargebühren /des Honorars.

Der Gerichtsstand ist Freiburg i. Br.

letzte Bearbeitung: 4.10.2007